Was kostet ein Hörgerät?

In Deutschland hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den Anspruch auf einen Zuschussje nach Krankenkasse bis zu 741 € pro Hörgerät bei einer Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung.

 

Bochum HÖRT bietet Hörgeräte in verschiedenen Preisklassen an.

 

Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Zuschuss der Krankenkasse für eine Hörgeräteversorgung. Privat Versicherte können häufig schon früher neu versorgt werden. Der Preis für einfache Basis-Hörtechnik liegt in Höhe des Krankenkassen-Zuschusses.

 

Bei Bochum HÖRT erhalten Sie auch höherwertige Technik zum Kassensatz - achten Sie auf unsere ständigen Angebote.

 

Für alle höherwertigen Hörgeräte mit Eigenanteil bieten wir Ihnen auch eine bequeme Ratenzahlung mit einer 0 % Hörgeräte-Finanzierung an.

 

Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können Sie uns einfach in unserem Fachgeschäft besuchen, oder telefonisch unter
0234 - 94 12 78 88 einen persönlichen Termin vereinbaren.

Wir überprüfen auch, wie gut Sie mit den neuen Hörgeräten fernsehen können.
Wir überprüfen auch, wie gut Sie mit den neuen Hörgeräten fernsehen können.