In Deutschland hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den Anspruch auf einen Zuschussje nach Krankenkasse bis
zu 741 € pro Hörgerät bei einer Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung.
Bochum HÖRT bietet Hörgeräte in verschiedenen Preisklassen
an.
Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Zuschuss der Krankenkasse für eine
Hörgeräteversorgung. Privat Versicherte können häufig schon früher neu versorgt werden. Der Preis für einfache Basis-Hörtechnik liegt in Höhe des Krankenkassen-Zuschusses.
Bei Bochum HÖRT erhalten Sie auch höherwertige Technik zum Kassensatz - achten Sie auf unsere ständigen Angebote.
Für alle höherwertigen Hörgeräte mit Eigenanteil bieten wir Ihnen auch eine bequeme Ratenzahlung mit
einer 0 % Hörgeräte-Finanzierung an.
Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können Sie uns einfach in unserem Fachgeschäft besuchen, oder telefonisch unter
0234 -
94 12 78 88 einen persönlichen Termin vereinbaren.